Krankheit und Erwerbsunfähigkeit
Kranken- und Pflegeversicherung während des Bezugs von Bürgergeld
Weitere Informationen zu Krankheit
Während des Bezugs von Bürgergeld als erwerbsfähige Person sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Diese Zeit wird vom Rentenversicherungsträger als Anrechnungszeit berücksichtigt.
Sollten Sie keine Versicherungspflicht haben, beispielsweise wenn Sie selbständig sind, und privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse zu Ihren Versicherungsbeiträgen zu erhalten.
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bitte sprechen Sie uns an.
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