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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen weiterhin vorgelegt werden

Leistungsbeziehende müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

AUB ab 01. Januar 2023

Tipps zum Energiesparen

Jeder Beitrag zählt: Energie sparen trägt dazu bei, den Bedarf an Gas, Kohle und Öl zu verringern, energiepolitisch unabhängiger zu werden, Geld zu sparen und das Klima zu schützen. Denn: die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.

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