Informationsfreiheitsgesetz
Informationen über aktuelle Richtlinien des Jobcenter Landkreis Harburg
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt Jobcenter Landkreis Harburg dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar.
Das Organigramm des Jobcenters Landkreis Harburg finden Sie hier.
Fachliche Weisungen
Jobcenter Landkreis Harburg wendet die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit an. Sie finden diese Weisungen jeweils unter folgendem Link:
Weisungen des Jobcenters Landkreis Harburg
Hier erhalten Sie Informationen über die internen Richtlinien des Jobcenter Landkreis Harburg. Bitte beachten Sie, dass diese Weisungen nicht jeden Einzelfall berücksichtigen können.
§ 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen