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Unterstützungs-möglichkeiten

Unse­re Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten im Überblick

Unterstützungsmöglichkeiten

Wir unter­stüt­zen ein­tä­gi­ge Aus­flü­ge von Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen sowie mehr­tä­gi­ge Kita- oder Klas­sen­fahr­ten, indem wir die tat­säch­lich anfal­len­den Kos­ten über­neh­men, die wäh­rend des Bewil­li­gungs­zeit­raums der Grund­leis­tun­gen anfallen.

Unser Ziel ist es, sicher­zu­stel­len, dass Bil­dung und Teil­ha­be für alle Kin­der gewähr­leis­tet sind, unab­hän­gig von der finan­zi­el­len Situa­ti­on ihrer Familien.

Zwei­mal im Jahr, zu Beginn eines Schul­halb­jah­res am 1. August und am 1. Febru­ar, wird ein zusätz­li­cher Geld­be­trag für die Aus­stat­tung mit per­sön­li­chem Schul­be­darf gewährt.

Die Höhe die­ses Geld­be­trags wird regel­mä­ßig seit dem 1. August 2019 ange­passt, um sicher­zu­stel­len, dass die Bedürf­nis­se der Schul­kin­der ange­mes­sen gedeckt sind.

Für Emp­fän­ger von Leis­tun­gen nach dem Sozi­al­ge­setz­buch II (SGB II), dem Sozi­al­ge­setz­buch XII (SGB XII) und dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) ist kein sepa­ra­ter Antrag erfor­der­lich, sofern das Kind schul­pflich­tig ist.

Die zustän­di­gen Leis­tungs­er­brin­ger prü­fen auto­ma­tisch den Anspruch und zah­len die Leis­tung für Schul­be­darf zusam­men mit den lau­fen­den Leis­tun­gen aus.

Für Wohn­geld- und Kin­der­zu­schlags­emp­fän­ger ist es not­wen­dig, den Bedarf durch Vor­la­ge des jewei­li­gen Leis­tungs­be­scheids über Wohn­geld bzw. Kin­der­zu­schlag nach­zu­wei­sen und einen sepa­ra­ten Antrag für jedes Schul­jahr zu stellen.

Auf Anfra­ge der Leis­tungs­be­hör­de muss auch ein Nach­weis über den Schul­be­such (Schul­be­schei­ni­gung) erbracht werden.

Unser Ziel ist es, sicher­zu­stel­len, dass alle schul­pflich­ti­gen Kin­der die erfor­der­li­chen Mit­tel für ihre schu­li­sche Aus­stat­tung erhalten.

Män­ner und Frau­en sol­len glei­che Chan­cen am Arbeits­markt erhal­ten. Daher set­ze ich mich als Beauf­trag­te für Chan­cen­gleich­heit am Arbeits­markt – kurz: BCA – ins­be­son­de­re für die Unter­stüt­zung und För­de­rung von Frau­en, Allein/Erziehenden und Fami­li­en ein.

Ich infor­mie­re und bera­te Bera­tungs­fach­kräf­te des Job­cen­ters, Arbeits­su­chen­de und Arbeit­ge­ber im Land­kreis Har­burg zu fol­gen­den Themenbereichen:

Eltern­zeit

Wie­der­ein­stieg

Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf

Kin­der­be­treu­ung

Teil­zeit­aus­bil­dung oder Umschulung

Teil­zeit­be­schäf­ti­gung

Neben der Bera­tung und Unter­stüt­zung der Fach- und Füh­rungs­kräf­te bei der frau­en- und fami­li­en­ge­rech­ten Auf­ga­ben­er­le­di­gung im Job­cen­ter, arbei­te ich bei der Erar­bei­tung von geschäfts­po­li­ti­schen Kon­zep­ten und Zie­len zur Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern mit.

Sie haben Fra­gen oder Anre­gun­gen? Dann set­zen Sie sich ger­ne mit mir in Ver­bin­dung. Ich freue mich dar­auf!

Ihre B. Niemann-Rempe

#RePower – Wis­sen. Ver­net­zen. Gestalten.

Die Ver­an­stal­tun­gen für Frau­en, die mehr wol­len! Mehr Chan­cen­gleich­heit, mehr Per­spek­ti­ven, mehr Sicht­bar­keit. Vie­le die­ser Events wer­den gemein­sam mit den Beauf­trag­ten für Chan­cen­gleich­heit am Arbeits­markt der Job­cen­ter Lüne­burg und Uel­zen sowie der Agen­tu­ren Lüne­burg und Sta­de ange­bo­ten. Wir bie­ten Impul­se, Aus­tausch und pra­xis­na­he Infor­ma­tio­nen rund um Gleich­stel­lung und Empower­ment. Sei­en Sie dabei und gestal­ten Sie den Unter­schied – mit uns, mit #RePower:

Ver­an­stal­tungs­da­ten­bank