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Wohnen

Wel­che Kos­ten wer­den für Ihre Unter­kunft übernommen

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Unter­stüt­zung und Infor­ma­tio­nen zum Umzug wäh­rend des Leistungsbezugs

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Kos­ten­über­nah­me bei Umzug in eine neue Wohnung

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Möbel & Haus­halts­ge­rä­te für Ihre ers­te Wohnung

Wenn Sie Bür­ger­geld vom Job­cen­ter Land­kreis Har­burg erhal­ten, kön­nen auch die Kos­ten für Ihre Unter­kunft (Mie­te, Neben-/Be­triebs­kos­ten inkl. Was­ser und Heiz­kos­ten) vom Job­cen­ter Land­kreis Har­burg über­nom­men wer­den, wenn sie ange­mes­sen sind.

Ange­mes­sen bedeu­tet, dass die Woh­nung weder zu groß noch zu teu­er sein darf. Dies schließt Kos­ten für Miet­woh­nun­gen ein, eben­so wie für selbst­be­wohn­tes Eigen­tum (nur Hypo­the­ken­zin­sen, kei­ne Tilgungsraten).

Die Kosten der Unterkunft umfassen:

Die Kalt­mie­te (auch als Net­to­kalt­mie­te bezeichnet)

Die kal­ten Betriebs­kos­ten (zum Bei­spiel Aus­ga­ben für Grund­steu­er, Stra­ßen­rei­ni­gung, Müll­ent­sor­gung oder Hauswartung)

Die Kos­ten für Was­ser und Abwas­ser (die eben­falls zu den kal­ten Betriebs­kos­ten zählen)

Die Heiz­kos­ten

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Wich­tig!
Die Heiz­kos­ten wer­den grund­sätz­lich nur in ange­mes­se­ner Höhe aner­kannt. Strom­kos­ten gehö­ren nicht zu den Kos­ten der Unter­kunft. Die­se sind im Regel­be­darf enthalten.

Was gehört zu den Nebenkosten?

Zu den Neben­kos­ten gehö­ren beispielsweise

Wasser/Abwasser

Müll­ab­fuhr

Stra­ßen­rei­ni­gung

Schorn­stein­rei­ni­gung

Grund­steu­er

Gebäu­de­ver­si­che­rung

Nicht zu den Neben­kos­ten gehö­ren die Kos­ten für den Tele­fon­an­schluss und – in der Regel – auch nicht die Kos­ten für eine Gara­ge oder einen Stell­platz. Der Strom gehört eben­falls nicht zum Bedarf der Unter­kunft. Er wird über den Regel­be­darf abgedeckt.

Info­blatt: Ange­mes­se­ne Unter­kunfts- und Heizkosten

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Bis zum 31. Dezem­ber 2023 besteht die Mög­lich­keit, Bür­ger­geld für einen Monat zu erhal­ten, wenn Sie hohe Nach­zah­lun­gen bei den Heiz­kos­ten oder hohe Aus­ga­ben für Brenn­stof­fe haben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie im Infor­ma­ti­ons­blatt zur Kos­ten­über­nah­me von Heizkosten

Downloads

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen rund um Geldleistungen

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Vor­druck Direkt­zah­lung Vermieter

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Kos­ten­über­nah­me Heiz­kos­ten

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Antrag Kau­ti­on (sie­he S.3)

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Woh­nungs­wech­sel im LK Harburg

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Woh­nungs­wech­sel zwi­schen JC

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Antrag Ein­mal­leis­tung / Darlehen

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KdU-Infor­ma­ti­ons­blatt

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