Wohnen
Welche Kosten werden für Ihre Unterkunft übernommen
Weitere Informationen zum Wohnen
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landkreis Harburg erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft (Miete, Neben-/Betriebskosten inkl. Wasser und Heizkosten) vom Jobcenter Landkreis Harburg übernommen werden, wenn sie angemessen sind.
Angemessen bedeutet, dass die Wohnung weder zu groß noch zu teuer sein darf. Dies schließt Kosten für Mietwohnungen ein, ebenso wie für selbstbewohntes Eigentum (nur Hypothekenzinsen, keine Tilgungsraten).
Die Kosten der Unterkunft umfassen:
Die Kaltmiete (auch als Nettokaltmiete bezeichnet)
Die kalten Betriebskosten (zum Beispiel Ausgaben für Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllentsorgung oder Hauswartung)
Die Kosten für Wasser und Abwasser (die ebenfalls zu den kalten Betriebskosten zählen)
Die Heizkosten

Wichtig!
Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt. Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.
Was gehört zu den Nebenkosten?
Zu den Nebenkosten gehören beispielsweise
Wasser/Abwasser
Müllabfuhr
Straßenreinigung
Schornsteinreinigung
Grundsteuer
Gebäudeversicherung
Nicht zu den Nebenkosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss und – in der Regel – auch nicht die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Der Strom gehört ebenfalls nicht zum Bedarf der Unterkunft. Er wird über den Regelbedarf abgedeckt.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Bis zum 31. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Sie hohe Nachzahlungen bei den Heizkosten oder hohe Ausgaben für Brennstoffe haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten
Downloads
Wichtige Informationen rund um Geldleistungen



