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Kaution

Kau­ti­on Übernahme 

Kaution

Wenn Sie mit Zustim­mung des Job­cen­ters eine Woh­nung im Land­kreis Har­burg ange­mie­tet haben, ist auch die dar­le­hens­wei­se Über­nah­me einer Kau­ti­on mög­lich. Bit­te klä­ren Sie vor Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags mit uns ab, ob in Ihrem Fall ein Dar­le­hen gewährt wer­den kann.

Ein Kau­ti­ons­dar­le­hen wird in monat­li­chen Raten aus Ihrem Leis­tungs­an­spruch getilgt.

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Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen rund um Erst­aus­stat­tung für Ihre neue Wohnung

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Antrag Kau­ti­on (sie­he S.3)

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