Widerspruch gegen Entscheidungen
Falls Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters Landkreis Harburg nicht einverstanden sind und eine Lösung im direkten Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner nicht gefunden werden kann, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Ihr Widerspruch kann schriftlich per Brief, persönlich zur Niederschrift beim Jobcenter oder über Jobcenter digital, unser Online-Portal, erklärt werden.
Der Widerspruch führt dazu, dass die getroffene Entscheidung erneut überprüft wird. Sie erhalten im Anschluss in der Regel innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung bezüglich Ihres Widerspruchs.
Sollte Ihrem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben werden können, erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Informationen darüber, bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage einzuleiten ist, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Widerspruchsbescheid beiliegt.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch und die Klage keine aufschiebende Wirkung haben.
Anschrift:
Jobcenter Landkreis Harburg
Bahnhofstr. 13
21423 Winsen/Luhe