Trägerversammlung & Beirat
Das oberste Entscheidungsgremium des Jobcenters Landkreis Harburg
Trägerversammlung
Die Trägerversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium des Jobcenters Landkreis Harburg. Sie setzt sich zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises Harburg zusammen.
Die Trägerversammlung trifft wichtige Entscheidungen bezüglich der Organisation und des Personals des Jobcenters. Dazu gehören unter anderem:
Die Auswahl und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers.
Die Gestaltung des Verwaltungsablaufs und der organisatorischen Strukturen.
Die Entscheidung über Standortveränderungen der gemeinsamen Einrichtung.
Beirat
Jedes Jobcenter bildet gemäß § 18d des Sozialgesetzbuches II (SGB II) einen örtlichen Beirat. Dieser Beirat berät das Jobcenter in Fragen zur Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Mitglieder des Beirats werden von der Trägerversammlung bestimmt und umfassen in der Regel Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten von Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmervertretungen, Kammern und anderen berufsständischen Organisationen.
Das Organigramm zeigt die Struktur und die wichtigsten Gremien des Jobcenters Landkreis Harburg.