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Trägerversammlung & Beirat

Das obers­te Ent­schei­dungs­gre­mi­um des Job­cen­ters Land­kreis Harburg

Trägerversammlung

Die Trä­ger­ver­samm­lung ist das obers­te Ent­schei­dungs­gre­mi­um des Job­cen­ters Land­kreis Har­burg. Sie setzt sich zur Hälf­te aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Agen­tur für Arbeit Lüne­burg-Uel­zen und zur ande­ren Hälf­te aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern des Land­krei­ses Har­burg zusammen.

Die Trä­ger­ver­samm­lung trifft wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen bezüg­lich der Orga­ni­sa­ti­on und des Per­so­nals des Job­cen­ters. Dazu gehö­ren unter anderem:

Die Aus­wahl und Abbe­ru­fung der Geschäfts­füh­re­rin oder des Geschäfts­füh­rers.
Die Gestal­tung des Ver­wal­tungs­ab­laufs und der orga­ni­sa­to­ri­schen Struk­tu­ren.
Die Ent­schei­dung über Stand­ort­ver­än­de­run­gen der gemein­sa­men Einrichtung.

Beirat

Jedes Job­cen­ter bil­det gemäß § 18d des Sozi­al­ge­setz­bu­ches II (SGB II) einen ört­li­chen Bei­rat. Die­ser Bei­rat berät das Job­cen­ter in Fra­gen zur Ein­glie­de­rung von Men­schen in den Arbeits­markt. Die Mit­glie­der des Bei­rats wer­den von der Trä­ger­ver­samm­lung bestimmt und umfas­sen in der Regel Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge sowie Reprä­sen­tan­tin­nen und Reprä­sen­tan­ten von Arbeit­ge­ber­ver­bän­den, Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen, Kam­mern und ande­ren berufs­stän­di­schen Organisationen.

Das Orga­ni­gramm zeigt die Struk­tur und die wich­tigs­ten Gre­mi­en des Job­cen­ters Land­kreis Harburg.