Geldleistungen
Informationen über Bürgergeld und dessen Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den Geldleistungen
Die Miete oder das Geld zum Leben fehlen? Wir helfen Ihnen!
Informieren Sie sich hier, wie Sie Ihren Lebensunterhalt mit Bürgergeld sichern. Um Geldleistungen vom Jobcenter Landkreis Harburg zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Sie dürfen noch nicht so alt sein, dass Sie eine Altersrente bekommen können.
Sie müssen erwerbsfähig sein. Das heißt, dass Sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Es ist aber nicht wichtig, ob Sie wirklich eine Arbeit haben.
Sie müssen sich für gewöhnlich im Landkreis Harburg aufhalten
Sie müssen einen Antrag bei uns stellen.
FAQ
Das Jobcenter Landkreis Harburg unterscheidet zwischen Durchreisenden und Wohnungslosen mit postalischer Erreichbarkeitsadresse. Durchreisende erhalten für ihren Kurzaufenthalt im Landkreis Harburg Leistungen in Form von Tagessätzen (aktueller Regelsatz dividiert durch 30 multipliziert mit Anzahl der Tage im Landkreis Harburg) bar ausgezahlt.
Kunden ohne festen Wohnsitz, aber mit einer Erreichbarkeitsadresse, können Leistungen auch für einen längeren Zeitraum erhalten (normalerweise monatlich). Für diejenigen, die kein Bankkonto haben, werden die Leistungen per Scheck ausgezahlt.
Es ist wichtig, ein gültiges Ausweisdokument für die Auszahlung der Leistungen vorzulegen.
Ja, das kann einen Einfluss auf Ihr Bürgergeld haben, da Sie möglicherweise als eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft behandelt werden. Dies beeinflusst die Berechnung Ihres Anspruchs und somit die Höhe Ihres Bürgergelds.
Während der einjährigen Karenzzeit wird selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Karenzzeit wird selbst genutztes Wohneigentum nicht als Vermögen angerechnet, sofern es bestimmte Größenanforderungen nicht überschreitet:
Hausgrundstück: Wohnfläche bis zu 140 Quadratmeter
Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmeter
Wenn in der Unterkunft mehr als 4 Bewohnerinnen und Bewohner leben, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person. In besonderen Härtefällen können im Einzelfall auch höhere Wohnflächen anerkannt werden.
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Wichtige Informationen rund um Geld zum Leben

Anträge, Anlagen und Merkblätter
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Informationen Bildung & Teilhabe
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Anlage Ausflüge und Klassenfahrten
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Anlage Teilhabe soz. & kulturellen Leben
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Veränderungsmitteilung (VÄM)
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Weiterführende Links
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