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Umzug geplant?

Umzug wäh­rend des Leistungsbezugs

Umzug während des Leistungsbezugs

Wäh­rend Sie Bür­ger­geld vom Job­cen­ter Land­kreis Har­burg bezie­hen, ist es wich­tig, uns umge­hend über jeden geplan­ten Woh­nungs­wech­sel zu informieren.

Die Not­wen­dig­keit eines Umzugs, die Ange­mes­sen­heit der poten­zi­el­len neu­en Woh­nung und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten müs­sen vor der Anmie­tung der Woh­nung mit uns abge­stimmt werden.

Wenn ein Umzug ohne vor­he­ri­ge Abspra­che erfolgt, kön­nen zusätz­li­che Kos­ten (z. B. Kau­ti­on oder Umzugs- und Reno­vie­rungs­kos­ten) sowie die Aner­ken­nung einer even­tu­ell höhe­ren Mie­te abge­lehnt werden.

Wir kön­nen einem Umzug, der mit Kos­ten ver­bun­den ist, nur zustim­men, wenn er not­wen­dig ist (z. B. auf­grund von Fami­li­en­zu­wachs, der eine grö­ße­re Woh­nung erfor­der­lich macht) und die Aus­ga­ben für die neue Woh­nung ange­mes­sen sind. Bit­te suchen Sie für eine Bera­tung Ihre Sach­be­ar­bei­te­rin oder Ihren Sach­be­ar­bei­ter auf.

Zuzug aus einer anderen Stadt

Wenn Sie aus einem ande­ren Land­kreis in den Land­kreis Har­burg umzie­hen und bereits Bür­ger­geld an Ihrem bis­he­ri­gen Wohn­ort bezo­gen haben oder bezie­hen, benö­ti­gen Sie die Zustim­mung des Job­cen­ters Land­kreis Har­burg, damit die Kos­ten für Ihre neue Unter­kunft ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den können.

Wir über­prü­fen sorg­fäl­tig, ob die Woh­nung, die Sie im Land­kreis Har­burg mie­ten möch­ten, den hier gel­ten­den Bestim­mun­gen für ange­mes­se­ne Unter­kunfts­kos­ten entspricht.

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Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen rund um Erst­aus­stat­tung für Ihre neue Wohnung

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Woh­nungs­wech­sel im LK Harburg

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Woh­nungs­wech­sel zwi­schen JC

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Kdu-Infor­ma­ti­ons­blatt 2025

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