Umzug geplant?
Umzug während des Leistungsbezugs
Umzug während des Leistungsbezugs
Während Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landkreis Harburg beziehen, ist es wichtig, uns umgehend über jeden geplanten Wohnungswechsel zu informieren.
Die Notwendigkeit eines Umzugs, die Angemessenheit der potenziellen neuen Wohnung und die damit verbundenen Kosten müssen vor der Anmietung der Wohnung mit uns abgestimmt werden.
Wenn ein Umzug ohne vorherige Absprache erfolgt, können zusätzliche Kosten (z. B. Kaution oder Umzugs- und Renovierungskosten) sowie die Anerkennung einer eventuell höheren Miete abgelehnt werden.
Wir können einem Umzug, der mit Kosten verbunden ist, nur zustimmen, wenn er notwendig ist (z. B. aufgrund von Familienzuwachs, der eine größere Wohnung erforderlich macht) und die Ausgaben für die neue Wohnung angemessen sind. Bitte suchen Sie für eine Beratung Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter auf.
Zuzug aus einer anderen Stadt
Wenn Sie aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Harburg umziehen und bereits Bürgergeld an Ihrem bisherigen Wohnort bezogen haben oder beziehen, benötigen Sie die Zustimmung des Jobcenters Landkreis Harburg, damit die Kosten für Ihre neue Unterkunft angemessen berücksichtigt werden können.
Wir überprüfen sorgfältig, ob die Wohnung, die Sie im Landkreis Harburg mieten möchten, den hier geltenden Bestimmungen für angemessene Unterkunftskosten entspricht.
