Telefon Icon weiß
Map Icon weiß
Uhr Icon weiß

Was passiert, wenn ich nicht erwerbsfähig bin?

Unter­stüt­zung bei Erwerbs­un­fä­hig­keit: Job­cen­ter steht Ihnen bei

Was passiert, wenn ich nicht erwerbsfähig bin?

Der Anspruch auf Bür­ger­geld setzt vor­aus, dass Sie erwerbs­fä­hig sind. Dies sind Sie, wenn Sie min­des­tens 3 Stun­den am Tag (15 Stun­den pro Woche) unter „nor­ma­len“ Bedin­gun­gen auf dem Arbeits­markt arbei­ten kön­nen. Falls Sie aktu­ell nicht erwerbs­fä­hig sind, rei­chen Sie bit­te ein ent­spre­chen­des Attest ein. Sie haben die Mög­lich­keit, dies ent­we­der pos­ta­lisch zu erle­di­gen oder bequem über jobcenter.digital hochzuladen.

Nach Erhalt Ihres Attests wer­den wir den ärzt­li­chen Dienst ein­schal­ten, um Ihre Erwerbs­fä­hig­keit zu über­prü­fen. Der ärzt­li­che Dienst wird ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten erstel­len und beur­tei­len, ob eine Erwerbs­un­fä­hig­keit vorliegt.

Falls der ärzt­li­che Dienst fest­stellt, dass Sie aktu­ell nicht erwerbs­fä­hig sind, könn­te in Betracht gezo­gen wer­den, einen Antrag auf Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung zu stel­len. Das wei­te­re Vor­ge­hen wer­den wir gemein­sam in einem per­sön­li­chen Ter­min bespre­chen, um die best­mög­li­che Lösung für Ihre Situa­ti­on zu finden.

Weiterführende Links

Links ande­rer Web­sites mit wei­ter­füh­ren­den Informationen

Jobcenter.digital