Was passiert, wenn ich nicht erwerbsfähig bin?
Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit: Jobcenter steht Ihnen bei
Was passiert, wenn ich nicht erwerbsfähig bin?
Der Anspruch auf Bürgergeld setzt voraus, dass Sie erwerbsfähig sind. Dies sind Sie, wenn Sie mindestens 3 Stunden am Tag (15 Stunden pro Woche) unter „normalen“ Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt arbeiten können. Falls Sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, reichen Sie bitte ein entsprechendes Attest ein. Sie haben die Möglichkeit, dies entweder postalisch zu erledigen oder bequem über jobcenter.digital hochzuladen.
Nach Erhalt Ihres Attests werden wir den ärztlichen Dienst einschalten, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Der ärztliche Dienst wird ein ärztliches Gutachten erstellen und beurteilen, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Falls der ärztliche Dienst feststellt, dass Sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, könnte in Betracht gezogen werden, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Das weitere Vorgehen werden wir gemeinsam in einem persönlichen Termin besprechen, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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