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Mehrbedarf bei gesundheitlichen Einschränkungen

Falls Sie gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen haben, könn­te Ihnen unter Umstän­den ein Mehr­be­darf zuste­hen. Die genaue Höhe des Mehr­be­darfs rich­tet sich nach Ihren indi­vi­du­el­len Umständen.

Wenn Sie auf­grund einer Krank­heit oder gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen zusätz­li­che Kos­ten für Ihre Ernäh­rung haben, könn­te ein Mehr­be­darf für kos­ten­auf­wen­di­ge Ernäh­rung geprüft werden.

Eben­so könn­te ein Mehr­be­darf in Betracht gezo­gen wer­den, wenn Sie eine Behin­de­rung haben.

Wenn Sie den Mehr­be­darf auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen bean­tra­gen möch­ten, kön­nen Sie dies über das Online-Ange­bot jobcenter.digital tun. Bit­te rei­chen Sie die Ver­än­de­rungs­mit­tei­lung (VÄM) und die Anla­ge Mehr­be­darf (MEB) inklu­si­ve ärzt­li­cher Beschei­ni­gung oder Attest ein. Alter­na­tiv kön­nen Sie die­se Unter­la­gen auch per Post an Ihr zustän­di­ges Team sen­den. Wir ste­hen Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung, um Ihnen bei die­sem Pro­zess zu helfen.

Weiterführende Links

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