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Aktuell krankgeschrieben?

Infor­ma­tio­nen zu Krankheitsfällen

Aktuell krankgeschrieben?

Im Krank­heits­fall müs­sen Sie Ihre Krank­schrei­bung (Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung) wei­ter­hin aktiv an Ihr Job­cen­ter Land­kreis Har­burg über­mit­teln. Bit­te for­dern Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärz­tin auf, Ihnen eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung zur Vor­la­ge beim Job­cen­ter auszuhändigen.

Die Krank­schrei­bung kön­nen Sie ganz bequem über jobcenter.digital hoch­la­den oder per Post direkt an Ihr zustän­di­ges Team senden.

Haben Sie einen Termin beim Jobcenter und sind krank?

Falls Sie auf­grund Ihrer Krank­heit einen geplan­ten Ter­min im Job­cen­ter nicht wahr­neh­men kön­nen, rufen Sie bit­te Ihre zustän­di­ge Ansprech­per­son im Job­cen­ter an, um den Ter­min abzu­sa­gen. Dies ist wich­tig, um finan­zi­el­le Ein­bu­ßen zu vermeiden.

Stationärer Aufenthalt (Krankenhaus oder Reha-Klinik) mitteilen?

Ihr Anspruch auf Geld­leis­tun­gen bleibt bestehen, wenn Sie sich vor­aus­sicht­lich für weni­ger als sechs Mona­te in einer sta­tio­nä­ren Ein­rich­tung auf­hal­ten. Wenn Sie bei­spiels­wei­se abse­hen kön­nen, dass Ihr Auf­ent­halt im Kran­ken­haus ledig­lich 4 Wochen dau­ert, müs­sen Sie sich kei­ne Sor­gen um den Weg­fall oder die Kür­zung Ihrer Geld­leis­tun­gen machen.

Aller­dings besteht kein Anspruch auf Geld­leis­tun­gen durch das Job­cen­ter, wenn von Anfang an abzu­se­hen ist, dass der Auf­ent­halt min­des­tens 6 Mona­te dau­ern wird. In die­sem Fall könn­te ein Anspruch auf Geld­leis­tun­gen beim Sozi­al­amt (Grund­si­che­rung bei Erwerbs­min­de­rung) bestehen.

Es ist in jedem Fall wich­tig, jeden sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt dem Job­cen­ter mit­zu­tei­len. Zudem benö­ti­gen wir eine ärzt­li­che Pro­gno­se, aus der die vor­aus­sicht­li­che Auf­ent­halts­dau­er hervorgeht.

Weiterführende Links

Links ande­rer Web­sites mit wei­ter­füh­ren­den Informationen

Jobcenter.digital