Aktuell krankgeschrieben?
Informationen zu Krankheitsfällen
Aktuell krankgeschrieben?
Im Krankheitsfall müssen Sie Ihre Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) weiterhin aktiv an Ihr Jobcenter Landkreis Harburg übermitteln. Bitte fordern Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf, Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter auszuhändigen.
Die Krankschreibung können Sie ganz bequem über jobcenter.digital hochladen oder per Post direkt an Ihr zuständiges Team senden.
Haben Sie einen Termin beim Jobcenter und sind krank?
Falls Sie aufgrund Ihrer Krankheit einen geplanten Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte Ihre zuständige Ansprechperson im Jobcenter an, um den Termin abzusagen. Dies ist wichtig, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Stationärer Aufenthalt (Krankenhaus oder Reha-Klinik) mitteilen?
Ihr Anspruch auf Geldleistungen bleibt bestehen, wenn Sie sich voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten. Wenn Sie beispielsweise absehen können, dass Ihr Aufenthalt im Krankenhaus lediglich 4 Wochen dauert, müssen Sie sich keine Sorgen um den Wegfall oder die Kürzung Ihrer Geldleistungen machen.
Allerdings besteht kein Anspruch auf Geldleistungen durch das Jobcenter, wenn von Anfang an abzusehen ist, dass der Aufenthalt mindestens 6 Monate dauern wird. In diesem Fall könnte ein Anspruch auf Geldleistungen beim Sozialamt (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) bestehen.
Es ist in jedem Fall wichtig, jeden stationären Aufenthalt dem Jobcenter mitzuteilen. Zudem benötigen wir eine ärztliche Prognose, aus der die voraussichtliche Aufenthaltsdauer hervorgeht.
Weiterführende Links
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