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Überweisungstermine 2024/2025

Über­wei­sungs­ter­mi­ne für monat­li­che Bürgergeldzahlungen

Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

In der Tabel­le fin­den Sie die Über­wei­sungs­ter­mi­ne für die monat­li­chen Bür­ger­geld­zah­lun­gen, die durch das Job­cen­ter erfolgen.

Das Bür­ger­geld wird immer im Vor­aus für den lau­fen­den Monat der Hil­fe­be­dürf­tig­keit aus­ge­zahlt. Die­se Vor­aus­zah­lung ist uner­läss­lich, um sicher­zu­stel­len, dass die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung pünkt­lich am ers­ten Werk­tag des Hil­fe­be­dürf­tig­keits­mo­nats zur Ver­fü­gung steht und den Lebens­un­ter­halt gewährleistet.

Zur Ver­ein­fa­chung erfolgt die Leis­tungs­be­rech­nung in vol­len Mona­ten mit 30 Tagen.

Bit­te beach­ten Sie, dass es eini­ge Tage dau­ern kann, bis die Ban­ken die Über­wei­sun­gen bear­bei­tet haben. In der Regel soll­ten Sie damit rech­nen, dass das Geld inner­halb von bis zu drei Tagen auf Ihrem Kon­to gut­ge­schrie­ben wird (Sams­ta­ge und Sonn­ta­ge sind hier­bei nicht inbegriffen).

Wenn Sie kein Bank­kon­to besit­zen, haben Sie die Mög­lich­keit, Ihre Leis­tun­gen in Form eines Schecks zu erhal­ten. Die­sen Scheck kön­nen Sie bei jeder Aus­zah­lungs­stel­le der Deut­schen Post oder der Deut­schen Post­bank in bar ein­lö­sen. Beach­ten Sie jedoch, dass damit ver­bun­de­ne Kos­ten pau­schal vom Bür­ger­geld abge­zo­gen werden.

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Gut zu Wis­sen:
Es ist wich­tig zu wis­sen, dass Ban­ken gesetz­lich dazu ver­pflich­tet sind, jedem Bür­ger und jeder Bür­ge­rin ein Basis­kon­to ein­zu­rich­ten. Eine Ableh­nung die­ser Anfor­de­rung ist nur in Aus­nah­me­fäl­len möglich.

Bürgergeldauszahlungen 2024/2025 (Gutschrift auf Kundenkonto)

Okto­ber 2024Mon­tag, 30. Sep­tem­ber 2024
Novem­ber 2024Mitt­woch, 30. Okto­ber 2024
Dezem­ber 2024Frei­tag, 29. Novem­ber 2024
Janu­ar 2025Diens­tag, 31. Dez­me­ber 2024 
Febru­ar 2025Frei­tag, 31. Janu­ar 2025
März 2025Frei­tag, 28. Febru­ar 2025
April 2025Mon­tag, 31. März 2025
Mai 2025Mitt­woch, 30. April 2025
Juni 2025Frei­tag, 30. Mai 2025
Juli 2025Mon­tag, 30. Juni 2025
August 2025Don­ners­tag, 31. Juli 2025
Sep­tem­ber 2025Frei­tag, 29. August 2025
Okto­ber 2025Diens­tag, 30. Sep­tem­ber 2025
Novem­ber 2025Frei­tag, 31. Okto­ber 2025
Dezem­ber 2025Frei­tag, 28. Novem­ber 2025

Ände­run­gen der Zah­lungs­ter­mi­ne sind orga­ni­sa­to­risch bedingt und kön­nen in Aus­nah­me­fäl­len auftreten.