Regelsätze
Finanzielle Situationen besser einschätzen und planen
Regelsätze
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ein entscheidender Aspekt des Bürgergelds und verdient besondere Aufmerksamkeit. Dieser Betrag wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich angepasst, um die grundlegenden Bedürfnisse zu decken.
Er spielt eine zentrale Rolle, da er die finanzielle Grundlage für Ihre Lebenshaltungskosten bildet. Er umfasst Kosten für:
Ernährung
Kleidung
Haushaltsenergie und Strom (ohne Heizung und Warmwasser)
Körperpflege
Hausrat
Telefon und Internet
Bedürfnisse des täglichen Lebens
Teilnahme am kulturellen Leben
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelbedarfe ab dem 01. Januar 2024. Diese Informationen sollen Ihnen dabei helfen, Ihre finanzielle Situation besser einzuschätzen und zu planen.
| Regelbedarf für … | Höhe |
|---|---|
| Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Volljährige Partner | 506 € |
| Volljährige von 18 - 24 Jahre (Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen) | 451 € |
| Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 - 17 Jahre | 471 € |
| Kinder von 6 - 13 Jahre | 390 € |
| Kinder von 0 - 5 | 357 € |

Gut zu Wissen:
Der Regelbedarf wird monatlich als pauschaler Betrag ausgezahlt, und wie Sie diesen im Detail verwenden, liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Neben den regelmäßigen Ausgaben für Lebensmittel müssen auch unregelmäßige Kosten, wie etwa für Kleidung oder Haushaltsgeräte, aus dem Regelbedarf gedeckt werden. Es ist ratsam, monatlich einen gewissen Betrag zu sparen, um für unvorhergesehene Ausgaben, wie Reparaturen oder Ersatz von Haushaltsgeräten, gerüstet zu sein.