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Neuantrag

Infor­ma­tio­nen über einen Antrag auf Leis­tun­gen nach dem SGB II

Neuantrag

Möch­ten Sie erst­ma­lig einen Antrag auf Leis­tun­gen nach dem SGB II (Bür­ger­geld) stellen?

Hier fin­den Sie alle Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che For­mu­la­re Sie aus­fül­len und wel­che Doku­men­te Sie ein­rei­chen müssen.

Bit­te stel­len Sie sicher, dass Sie alle Unter­la­gen voll­stän­dig ein­rei­chen, um eine schnel­le Bear­bei­tung und Aus­zah­lung zu ermöglichen.

Wenn Sie mit ande­ren Per­so­nen in einer soge­nann­ten Bedarfs­ge­mein­schaft leben, stel­len Sie den Antrag für alle Mit­glie­der die­ser Gemeinschaft. 

Sie kön­nen den Antrag auch online stel­len.

Anhand Ihrer Anga­ben prüft Ihr Job­cen­ter, ob Sie die Vor­aus­set­zun­gen für Bür­ger­geld erfül­len und damit einen recht­li­chen Anspruch dar­auf haben. Ist das der Fall, ermit­telt das Job­cen­ter anhand Ihrer Anga­ben zudem, wie viel Bür­ger­geld Sie grund­sätz­lich erhal­ten können.

Wenn Sie eine Tele­fon­num­mer ange­ben, kön­nen wir Sie schnell errei­chen, falls Rück­fra­gen aufkommen.

Wichtiges zum Antrag

Im Antrag selbst geben Sie grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen an, wie bei­spiels­wei­se Ihre Wohn­si­tua­ti­on oder Ihren Familienstand.

Je nach Ihrer indi­vi­du­el­len Lebens­si­tua­ti­on sind mög­li­cher­wei­se zusätz­li­che For­mu­la­re, soge­nann­te Anla­gen, erfor­der­lich. Falls Kin­der in Ihrem Haus­halt leben, müs­sen Sie für jedes Kind eine sepa­ra­te Anla­ge ausfüllen.

Wel­che spe­zi­fi­schen Anla­gen für Ihre Bedarfs­ge­mein­schaft benö­tigt wer­den, fin­den Sie im Antrag oder erfah­ren Sie von unse­ren Mitarbeitenden.

Alle Anga­ben, die Sie machen, müs­sen mit ent­spre­chen­den Nach­wei­sen belegt wer­den. Nach­wei­se sind Doku­men­te, die die Rich­tig­keit Ihrer Anga­ben bestä­ti­gen. Wel­che spe­zi­fi­schen Doku­men­te erfor­der­lich sind, erfah­ren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.

Wich­ti­ge Nach­weis­un­ter­la­gen kön­nen unter ande­rem sein:

  • Antrags­for­mu­lar
  • Gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment wie Per­so­nal­aus­weis, gül­ti­ger Rei­se­pass mit aktu­el­ler Mel­de­be­schei­ni­gung oder Aufenthaltstitel
  • Nach­wei­se über Ihr Ein­kom­men, wie Lohn­be­schei­ni­gun­gen oder aktu­el­le Kon­to­aus­zü­ge (z.B., Ren­te, Kran­ken­geld, Kin­der­geld, Unter­halt, Unterhaltsvorschuss)
  • Kon­to­aus­zü­ge der letz­ten 3 Monate
  • Nach­wei­se über vor­han­de­nes Ver­mö­gen, wie Spar­gut­ha­ben, Akti­en, Wert­pa­pie­re oder Bausparverträge
  • Bele­ge für Aus­ga­ben, z.B., durch Vor­la­ge von Kon­to­aus­zü­gen oder Miet­quit­tun­gen und Unter­la­gen über Versicherungsbeiträge
  • Miet­ver­trag und Nach­wei­se über Heiz- und Nebenkosten
  • Nach­wei­se über frü­he­ren Leis­tungs­be­zug, auch von ande­ren Job­cen­tern (Bewil­li­gungs­be­scheid und Leistungsnachweis)
  • Bei Antrag­stel­lung nach einer Beschäftigung:
    • Arbeits­pa­pie­re, inklu­si­ve Kün­di­gungs­schrei­ben oder Erklä­rung zur Arbeitsaufgabe
    • Arbeits­be­schei­ni­gung, die vom Arbeit­ge­ber aus­ge­füllt wird

Die­se Nach­wei­se sind ent­schei­dend, um Ihren Antrag auf Bür­ger­geld ord­nungs­ge­mäß zu bearbeiten.

Bit­te ach­ten Sie dar­auf, die erfor­der­li­chen Doku­men­te voll­stän­dig beizufügen.

Um eine schnel­le Bear­bei­tung Ihres Antrags sicher­zu­stel­len, soll­ten Sie die erfor­der­li­chen Nach­wei­se, die sich aus Ihrem Antrag erge­ben, so früh wie mög­lich einreichen.

Bit­te den­ken Sie dar­an, auch Ände­run­gen mit­zu­tei­len, bei­spiels­wei­se wenn sich Ihre Ein­nah­men ver­än­dern oder jemand in Ihrem Haus­halt ein- oder auszieht.

Die Aktua­li­sie­rung und Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen sind ent­schei­dend, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Unter­stüt­zung immer auf dem aktu­el­len Stand ist.

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Wich­tig zu beach­ten!
Bit­te rei­chen Sie kei­ne Ori­gi­nal­un­ter­la­gen ein. Alle Unter­la­gen, die Sie beim Job­cen­ter ein­rei­chen, wer­den digi­ta­li­siert und nach einer Auf­be­wah­rungs­frist von 8 Wochen ver­nich­tet. Soll­ten Sie ver­se­hent­lich Ori­gi­nal­do­ku­men­te abge­ge­ben haben, wen­den Sie sich umge­hend an Ihr Jobcenter.

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Gut zu Wis­sen:
Falls auf Ihren Nach­wei­sen Infor­ma­tio­nen ste­hen, die nicht rele­vant für die Leis­tun­gen sind, kön­nen die­se geschwärzt oder unkennt­lich gemacht wer­den, bevor Sie die Doku­men­te ein­rei­chen. Dies dient dem Schutz Ihrer per­sön­li­chen Daten und stellt sicher, dass nur die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen für die Bear­bei­tung Ihres Antrags ver­wen­det werden.

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Gut zu Wis­sen:
Auch wenn Sie den Antrag nicht am ers­ten Tag des Monats, son­dern spä­ter stel­len, erhal­ten Sie in der Regel Bür­ger­geld für den gan­zen Monat – vor­aus­ge­setzt, Sie haben Anspruch darauf.

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Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen rund um Geld zum Leben

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Anträ­ge, Anla­gen und Merkblätter

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Weiterführende Links

Links ande­rer Web­sites mit wei­ter­füh­ren­den Informationen

Bür­ger­geld-Antrag online

Vor­aus­set­zun­gen für Bürgergeld

Ihre Rech­te und Pflichten