Neuantrag
Informationen über einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
Neuantrag
Möchten Sie erstmalig einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen?
Hier finden Sie alle Informationen darüber, welche Formulare Sie ausfüllen und welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen, um eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung zu ermöglichen.
Wenn Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, stellen Sie den Antrag für alle Mitglieder dieser Gemeinschaft.
Sie können den Antrag auch online stellen.
Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter anhand Ihrer Angaben zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.
Wenn Sie eine Telefonnummer angeben, können wir Sie schnell erreichen, falls Rückfragen aufkommen.
Wichtiges zum Antrag
Im Antrag selbst geben Sie grundlegende Informationen an, wie beispielsweise Ihre Wohnsituation oder Ihren Familienstand.
Je nach Ihrer individuellen Lebenssituation sind möglicherweise zusätzliche Formulare, sogenannte Anlagen, erforderlich. Falls Kinder in Ihrem Haushalt leben, müssen Sie für jedes Kind eine separate Anlage ausfüllen.
Welche spezifischen Anlagen für Ihre Bedarfsgemeinschaft benötigt werden, finden Sie im Antrag oder erfahren Sie von unseren Mitarbeitenden.
Alle Angaben, die Sie machen, müssen mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Nachweise sind Dokumente, die die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen. Welche spezifischen Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.
Wichtige Nachweisunterlagen können unter anderem sein:
- Antragsformular
- Gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis, gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Nachweise über Ihr Einkommen, wie Lohnbescheinigungen oder aktuelle Kontoauszüge (z.B., Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über vorhandenes Vermögen, wie Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere oder Bausparverträge
- Belege für Ausgaben, z.B., durch Vorlage von Kontoauszügen oder Mietquittungen und Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Mietvertrag und Nachweise über Heiz- und Nebenkosten
- Nachweise über früheren Leistungsbezug, auch von anderen Jobcentern (Bewilligungsbescheid und Leistungsnachweis)
- Bei Antragstellung nach einer Beschäftigung:
- Arbeitspapiere, inklusive Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe
- Arbeitsbescheinigung, die vom Arbeitgeber ausgefüllt wird
Diese Nachweise sind entscheidend, um Ihren Antrag auf Bürgergeld ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Bitte achten Sie darauf, die erforderlichen Dokumente vollständig beizufügen.
Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen, sollten Sie die erforderlichen Nachweise, die sich aus Ihrem Antrag ergeben, so früh wie möglich einreichen.
Bitte denken Sie daran, auch Änderungen mitzuteilen, beispielsweise wenn sich Ihre Einnahmen verändern oder jemand in Ihrem Haushalt ein- oder auszieht.
Die Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Unterstützung immer auf dem aktuellen Stand ist.

Wichtig zu beachten!
Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Alle Unterlagen, die Sie beim Jobcenter einreichen, werden digitalisiert und nach einer Aufbewahrungsfrist von 8 Wochen vernichtet. Sollten Sie versehentlich Originaldokumente abgegeben haben, wenden Sie sich umgehend an Ihr Jobcenter.

Gut zu Wissen:
Falls auf Ihren Nachweisen Informationen stehen, die nicht relevant für die Leistungen sind, können diese geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden, bevor Sie die Dokumente einreichen. Dies dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten und stellt sicher, dass nur die erforderlichen Informationen für die Bearbeitung Ihres Antrags verwendet werden.

Gut zu Wissen:
Auch wenn Sie den Antrag nicht am ersten Tag des Monats, sondern später stellen, erhalten Sie in der Regel Bürgergeld für den ganzen Monat – vorausgesetzt, Sie haben Anspruch darauf.
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Anträge, Anlagen und Merkblätter
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