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Einkommen und Vermögen

Vor­aus­set­zun­gen für den Bezug von Grundsicherungsgeld

Einkommen und Vermögen

Das Grund­si­che­rungs­geld wird nur gezahlt, wenn Sie Ihren Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­nen finan­zi­el­len Mit­teln bestrei­ten kön­nen. Zu die­sen Mit­teln gehö­ren sowohl Ihr Ein­kom­men als auch Ihr Vermögen.

Ver­mö­gen ist zu berück­sich­ti­gen, sofern es ver­wert­bar ist und die Frei­be­trä­ge über­schrei­tet. Ab 01.07.2026 gel­ten fol­gen­de Freibeträge:

Bis Voll­endung 30. Lebensjahr 5.000 Euro
Ab dem 31. Lebensjahr12.500 Euro
Ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro
Ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro

Ein­kom­men ist grund­sätz­lich jede Ein­nah­me in Geld, die Sie bekommen. 

Zum Ein­kom­men gehö­ren beispielsweise

  • Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätigkeit,
  • Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Krankengeld,
  • Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Verpachtung,
  • Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld, Renten,
  • Kapi­tal- und Zinserträge,
  • Steu­er­erstat­tun­gen, Abfindungen,
  • Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld, BAföG.

Vom Ein­kom­men zieht Ihr Job­cen­ter unter ande­rem Frei­be­trä­ge (Absetz­be­trä­ge) und Aus­ga­ben ab.

Jun­ge Men­schen dür­fen das Ein­kom­men aus Schü­ler- und Stu­den­ten­jobs sowie Ein­kom­men aus beruf­li­cher Aus­bil­dung bis zur Mini­job-Gren­ze (seit 01.01.2026: 603 Euro) behal­ten. Ein­kom­men aus Schü­ler­jobs wäh­rend der Feri­en bleibt gänz­lich unberücksichtigt.

Häufige Fragen zum Thema Einkommen und Vermögen

Ein­kom­men umfasst grund­sätz­lich jede Geld­zu­fluss, den Sie erhal­ten. Zu Ihrem Ein­kom­men zäh­len unter anderem:

Ein­nah­men aus nicht­selbst­stän­di­ger und selbst­stän­di­ger Tätigkeit

Ent­gel­ter­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld oder Krankengeld

Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Verpachtung

Unter­halts­leis­tun­gen, Kin­der­geld und Renten

Kapi­tal- und Zinserträge

Ein­ma­li­ge Ein­nah­men, wie Steu­er­erstat­tun­gen, Abfin­dun­gen oder Erbschaften

Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, Aus­bil­dungs­geld und BAföG

Ihr Job­cen­ter berück­sich­tigt beim Ein­kom­men unter ande­rem Frei­be­trä­ge (Absetz­be­trä­ge) und Ausgaben.

Wich­tig: Wenn Sie einen Antrag auf Bür­ger­geld stel­len, müs­sen Sie Ihr Ein­kom­men ange­ben. Erfah­ren Sie, wie Sie das ent­spre­chen­de For­mu­lar kor­rekt aus­fül­len, indem Sie unser Video zur Anla­ge EK ansehen.

Zum Ver­mö­gen gehö­ren alle Besitz­tü­mer, die in Geld aus­ge­drückt wer­den kön­nen. Hier­zu zäh­len unter anderem:

Bar­geld

Spar­gut­ha­ben, Spar­brie­fe und Wertpapiere

Mate­ri­el­le Güter wie Fahr­zeu­ge oder Schmuck

Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen

Immo­bi­li­en wie Haus- und Grund­ei­gen­tum oder Eigentumswohnungen

Beim Ver­mö­gen berück­sich­tigt Ihr Job­cen­ter sowohl Ihr eige­nes ver­wert­ba­res Ver­mö­gen als auch das Ver­mö­gen Ihrer Bedarfs­ge­mein­schaft. Ver­mö­gen gilt als ver­wert­bar, wenn es zur Deckung Ihres Lebens­un­ter­halts ver­wen­det wer­den kann.

Ab 01.07.2026 gel­ten fol­gen­de Freibeträge: 

Bis Voll­endung 30. Lebensjahr 5.000 Euro
Ab dem 31. Lebensjahr12.500 Euro
Ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro
Ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro

Downloads

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen rund um Ein­kom­men und Vermögen

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Merk­blatt Grund­si­che­rung für Arbeitsuchende

PDF Her­un­ter­la­den (692 kb)

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Wich­ti­ge Begrif­fe - Grund­si­che­rung für Arbeitsuchende

PDF Her­un­ter­la­den (1 mb)

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Anla­ge zum Vermögen

PDF Her­un­ter­la­den (924 kb)

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Anla­ge zum Einkommen

PDF Her­un­ter­la­den (956 kb)

Weiterführende Links

Links ande­rer Web­sites mit wei­ter­füh­ren­den Informationen

Frei­be­trags­rech­ner Grundsicherungsgeld