Schwangerschaft und Geburt
Wenn Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, ist es wichtig, das Jobcenter möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft zu informieren, damit anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins über die Auszahlung des Mehrbedarfs entschieden werden kann. Diesen Termin finden Sie in Ihrem Mutterpass.
Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft wird ab der 13. Schwangerschaftswoche anerkannt. Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt 17 Prozent des individuell zustehenden Regelbedarfs.
Ab dem vierten Monat der Schwangerschaft haben Sie die Möglichkeit, eine Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung sowie eine Neugeborenen-Erstausstattung (Bewilligung ab 8 Wochen vor dem Entbindungstermin) zu beantragen.
Leistungen im Detail:
Umstandskleidung: Es werden pauschal 120,- EUR anerkannt.
Neugeborenen-Erstausstattung: Diese umfasst Säuglingsbekleidung mit einer Pauschale von 65,- EUR und den notwendigen Hausrat mit weiteren 265,- EUR.
Bitte reichen Sie den Antrag auf einmalige Leistungen zusammen mit der Veränderungsmitteilung ein. Weisen Sie den (voraussichtlichen) Geburtstermin nach, den Sie in Ihrem Mutterpass oder der Geburtsurkunde finden.
Zusätzlich benötigen Sie die Veränderungsmitteilung bei Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II, um Änderungen mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis!
Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihr Jobcenter. Nicht leistungsrelevante Daten auf Ihren Nachweisen können geschwärzt werden.

Weitere Unterstützungsangebote:
Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie sich speziell über Mutterschaftsleistungen informieren. Auf der Seite der Bundesstiftung Mutter und Kind erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Unterstützung der Stiftung (zum Beispiel Beratung oder finanzielle Hilfe) in Anspruch nehmen können. Besuchen Sie die Webseite der Bundesstiftung Mutter und Kind für weitere Informationen.
Weiterführende Links
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