Mehrbedarf für Alleinerziehende
Sind Sie alleinerziehend und kümmern sich alleine um die Pflege und Erziehung Ihrer minderjährigen Kinder?
Dann steht Ihnen zusätzlich zu den Regelleistungen ein sogenannter Mehrbedarf zu.
Dieser Mehrbedarf ist dazu da, um besondere Lebenslagen von Alleinerziehenden finanziell zu unterstützen.
Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Regelleistungen erbracht und sind unabhängig von anderen Leistungen wie Kindergeld oder Unterhalt.
Die Höhe des Mehrbedarfs hängt von folgenden Faktoren ab:
Anzahl der Kinder
Alter der Kinder
Hier sind die prozentualen Mehrbedarfsätze:
1 Kind unter 7 Jahren: 36 Prozent
1 Kind 7 Jahre oder älter: 12 Prozent
2 Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
2 Kinder 16 Jahre oder älter: 24 Prozent
1 Kind 7 oder älter und 1 Kind 16 oder älter: 24 Prozent
3 Kinder: 36 Prozent
4 Kinder: 48 Prozent
5 und mehr Kinder: 60 Prozent
Müssen Sie einen separaten Antrag für den Mehrbedarf stellen?
Wenn Sie bereits bei der erstmaligen Antragstellung angegeben haben, dass Sie alleinerziehend sind, wird Ihnen dieser Mehrbedarf automatisch ab Beginn Ihres Anspruchs gewährt.
Sollte sich jedoch Ihre familiäre Situation während des laufenden Bezugs von Bürgergeld ändern, können Sie uns darüber über eine Veränderungsmitteilung (VÄM) informieren.
Alternativ können Sie auch das Online-Angebot jobcenter.digital nutzen, um uns über Ihre Änderungen zu informieren.
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Wichtige Informationen rund um Mehrbedarf für Alleinerziehende

Veränderungsmitteilung (VÄM)
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