Telefon Icon weiß
Map Icon weiß
Uhr Icon weiß

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Sind Sie allein­er­zie­hend und küm­mern sich allei­ne um die Pfle­ge und Erzie­hung Ihrer min­der­jäh­ri­gen Kinder?

Dann steht Ihnen zusätz­lich zu den Regel­leis­tun­gen ein soge­nann­ter Mehr­be­darf zu.

Die­ser Mehr­be­darf ist dazu da, um beson­de­re Lebens­la­gen von Allein­er­zie­hen­den finan­zi­ell zu unterstützen.

Die­se Leis­tun­gen wer­den zusätz­lich zu den Regel­leis­tun­gen erbracht und sind unab­hän­gig von ande­ren Leis­tun­gen wie Kin­der­geld oder Unterhalt.

Die Höhe des Mehr­be­darfs hängt von fol­gen­den Fak­to­ren ab:

Anzahl der Kinder

Alter der Kinder

Hier sind die pro­zen­tua­len Mehrbedarfsätze:

1 Kind unter 7 Jah­ren: 36 Prozent

1 Kind 7 Jah­re oder älter: 12 Prozent

2 Kin­der unter 16 Jah­ren: 36 Prozent

2 Kin­der 16 Jah­re oder älter: 24 Prozent

1 Kind 7 oder älter und 1 Kind 16 oder älter: 24 Prozent

3 Kin­der: 36 Prozent

4 Kin­der: 48 Prozent

5 und mehr Kin­der: 60 Prozent

Müssen Sie einen separaten Antrag für den Mehrbedarf stellen?

Wenn Sie bereits bei der erst­ma­li­gen Antrag­stel­lung ange­ge­ben haben, dass Sie allein­er­zie­hend sind, wird Ihnen die­ser Mehr­be­darf auto­ma­tisch ab Beginn Ihres Anspruchs gewährt.

Soll­te sich jedoch Ihre fami­liä­re Situa­ti­on wäh­rend des lau­fen­den Bezugs von Bür­ger­geld ändern, kön­nen Sie uns dar­über über eine Ver­än­de­rungs­mit­tei­lung (VÄM) informieren.

Alter­na­tiv kön­nen Sie auch das Online-Ange­bot jobcenter.digital nut­zen, um uns über Ihre Ände­run­gen zu informieren.

Downloads

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen rund um Mehr­be­darf für Alleinerziehende

jobcenter pdf icon

Ver­än­de­rungs­mit­tei­lung (VÄM)

PDF Her­un­ter­la­den (939 kb)

Weiterführende Links

Links ande­rer Web­sites mit wei­ter­füh­ren­den Informationen

jobcenter.digital