Trägerversammlung
Das Jobcenter Landkreis Harburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen und des Landkreises Harburg. Die Trägerversammlung besteht jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern beider Institutionen.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische und personelle Angelegenheiten des Jobcenters. Zu diesen Angelegenheiten gehören zum Beispiel:
- die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- der Verwaltungsablauf und die Organisation
- die Änderung des Standortes der gemeinsamen Einrichtung
Beirat
Gemäß § 18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat berät das Jobcenter zu den Instrumenten und Maßnahmen für die Eingliederung. Die Trägerversammlung bestimmt, welche Mitglieder Teil des Beirates werden. Zu ihnen gehören vor allem Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Kammern und anderen berufsständischen Organisationen.