Jobcenter LK Harburg weiterhin geöffnet, aber ab sofort mit 3G-Regel

Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G ist am 24.11.2021 in Kraft getreten. Zugang zum Jobcenter können Kundinnen und Kunden daher nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Geimpfte und Genesene können dies mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat über eine App oder einen Genesennachweis belegen. Ungeimpfte müssen vor Eintritt in das Haus einen aktuellen Antigentest (maximal 24 Stunden alt, von einer Teststation durchgeführt und bescheinigt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Die Nachweise werden durch das Sicherheitspersonal überprüft. Darüber hinaus gelten im Jobcenter LK Harburg weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen. Beratungen finden nur in Büros statt, die mit sog. Spuckschutzwänden ausgestattet sind. Die Einladungsschreiben an die Kunden werden zukünftig um den Hinweis 3G erweitert.

„Um einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in der Region zu vermeiden, war die Einführung der 3G-Regel für den Zutritt zum Jobcenter LK Harburg unumgänglich.“, so Klaus Jentsch, Geschäftsführer des JC LK Harburg. „So lange es vertretbar ist, lassen wir unser Haus aber geöffnet. Wir verstehen uns als Dienstleister, der für die Menschen, die es wünschen, vor Ort ist. Selbstverständlich werden wir auch erforderlich werdende Änderungen, z.B. zu 3 G plus oder 2 G, kurzfristig umsetzen. Wir informieren dann unsere Kunden*innen per Aushang und über unseren Internetauftritt.“ Er weist weiter darauf hin, dass das Online-Angebot deutlich erweitert worden ist und regt zur Nutzung an.

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