Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgte bis zum 31. Mai 2022 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig war hierfür der Landkreis Harburg. Ab dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Harburg. Wenn Sie vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, gibt es eine Übergangsfrist. Die Fortzahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bis zu drei Monate sichergestellt. Weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Registrierung im Landkreis Harburg

Geldleistungen können Sie erst nach der offiziellen Registrierung beantragen. Eine Registrierung ist in allen deutschen Städten möglich. Die Registrierung ist wichtig, damit Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie Leistungen vom Jobcenter Landkreis Harburg nur beziehen können, wenn Sie in diesem Landkreis registriert sind. Eine Leistungsgewährung für Personen, die sich z.B. in Hamburg registriert haben, ist durch das Jobcenter Landkreis Harburg nicht möglich.

Informationen zu dem Aufenthaltsrecht, der Arbeitserlaubnis und der Registrierung finden Sie auf dem Internetauftritt des Landkreis Harburg: www.landkreis-harburg.de/ukraine

Finanzielle Unterstützung

Anfang März auslaufende Aufenthaltstitel werden automatisch verlängert

Aufenthaltstitel von Personen, die am 01. Februar 2024 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis waren, werden bis zum 04. März 2025 verlängert.

Diese Verlängerung erfolgt automatisch, eine Vorsprache bei der Abteilung Migration im Landkreis ist nicht erforderlich.

Die SGB II-Leistungen (Bürgergeld) werden auch über den 04.März 2024 hinaus vom Jobcenter weitergezahlt. In jedem Bewilligungsbescheid steht im ersten Absatz der Bewilligungszeitraum.

Bis zum Ende dieses Bewilligungszeitraumes werden die Leistungen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, gezahlt. Wenn über den Bewilligungszeitraum weiterhin Bürgergeld benötigt wird, ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Diesen erhalten Sie sechs Wochen vorher mit der Post.

Ab dem 1. Juni 2022 gilt:
Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach dem 23. Februar 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, können Arbeitslosengeld II direkt nach der Registrierung und Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder Erteilung der Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz beantragen. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Die Beratung und finanzielle Unterstützung erfolgt durch das Jobcenter Landkreis Harburg.

Hinweise

Bei der Berechnung Ihrer Leistungen werden Sie als einzelne erwerbsfähige Person oder als eine sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ betrachtet. Leben Sie mit mehreren Personen im gleichen Haushalt zusammen und betreiben den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam, werden Sie möglicherweise zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten;
  • die Partnerin/der Partner von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; das sind:
    • die/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin/Ehegatte,
    • die/der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin/Lebenspartner oder
    • eine Partnerin/ein Partner in einer sogenannten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“). Dies gilt nicht nur für Partnerschaften zwischen Mann und Frau, sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern, deren Partnerschaft nicht eingetragen ist;
  • die unverheirateten Kinder der/des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder der Partnerin/des Partners, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • die Eltern oder der Elternteil (ggf. mit Partnerin/Partner) eines erwerbsfähigen unverheirateten Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leben andere Verwandte (z.B. Tante, Onkel) oder Verschwägerte mit im Haushalt, so gehören diese zur sogenannten Haushaltsgemeinschaft, nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sie bilden ggf. eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen z. B. Personen, die die Altersgrenze gem. § 7a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) überschritten haben oder aber das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Elternteil eingereist sind. In diesen Fällen ist die Abteilung Soziale Leistungen des Landkreises Harburg zuständig. Dieser Personenkreis kann einen Antrag auf Grundsicherung beim Landkreis Harburg stellen.

Wichtig:

  • Für die Auszahlung der Leistungen benötigen Sie ein Bankkonto. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Den Antrag erhalten Sie direkt bei einer Bank oder Sparkasse. Auf der Internetseite der Bundesregierung finden Sie die wichtigsten Informationen zum Basiskonto.
  • Anspruchsberechtigte beim Jobcenter werden krankenversichert. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Kundennummer an eine Krankenkasse ihrer Wahl, um dort versichert zu werden. Sobald Sie eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse haben, reichen Sie diese bitte in Kopie bei uns ein. Die Mitgliedsbescheinigung kann auch später als die übrigen Antragsunterlagen eingereicht werden. Sie werden ab Beginn des Bewilligungszeitraumes nachversichert.
  • Nach der Antragstellung werden durch das Jobcenter für die Antragstellenden Kundennummern und Bedarfgemeinschaftsnummern (BG-Nummern) vergeben. Bitte geben Sie diese bei der Kommunikation mit dem Jobcenter immer mit an.
Antragsvordrucke

Durch das Jobcenter Landkreis Harburg wurde ein Kurzantrag erstellt, der die Antragstellung vereinfachen soll. Der Vordruck ist in auch ukrainischer Sprache.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II schriftlich oder per E-Mail ein. Wenn Sie einen Termin für eine persönliche Aus- oder Abgabe benötigen, teilen Sie Ihren Terminwunsch mit. Sie können sich an dem Hinweiszettel Unterlagen Antragsabgabe orientieren, welche Unterlagen Sie zusätzlich zu dem Antragsvordruck mitbringen sollten.

Eine Online-Antragstellung ist ebenfalls möglich. Allerdings ist hier nur der Arbeitslosengeld II-Antrag in Langversion und in deutscher Sprache verfügbar.

Sie haben Kinder? Dann sind Sie gegebenenfalls Anspruch auf Kindergeld. Hier finden Sie den Antrag und Informationen.

Entstehen Ihnen Kosten für Ausflüge Ihrer Kinder in der Schule oder Kindestagesstätte? Oder ist eine Schülerbeförderung oder Lernförderung erforderlich? Auch für Kosten der Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte oder Beiträge für Kultur- oder Sporteinrichtungen kann das Jobcenter aufkommen. Schauen Sie hierfür bitte auf dieser Website unter Leistungsempfänger / Familie & Kinder.

Weitere Vordrucke (u.a. den Arbeitslosengeld II-Antrag in Langversion) finden Sie hier.

Unterkunft und Wohnen

Kosten der Unterkunft

Wenn Sie bereits eine Wohnung angemietet haben:
Die Ausgaben für Wohnungskosten (Miete und Heizung) werden zunächst in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Nach 6 Monaten erfolgt eine Überprüfung der Kosten auf ihre Angemessenheit.

Wenn Sie planen, eine Wohnung anzumieten:
Bitte legen Sie vor Abschluss des neuen Mietvertrages den nicht unterschriebenen Vertrag im Jobcenter vor. Die Kosten für Unterkunft und Heizung erkennt das Jobcenter in der Leistungsberechnung nur dann in tatsächlicher Höhe an, wenn diese angemessen sind. Die geltenden Miethöchstsätze können Sie dem Infoblatt entnehmen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Sollte Ihnen Wohnraum gegen eine Nebenkostenpauschale zur Verfügung gestellt werden, übersenden Sie uns bitte den Nachweis zur Prüfung. Der Nachweis sollte ein formloses Schreiben mit den Angaben des Haus-/Wohnungsinhabers und der ukrainischen Bewohner sein. Außerdem ist der Hinweis erforderlich, in welcher Höhe die Pauschale anfällt.
Beide Parteien müssen das Dokument unterschreiben. Die Pauschale wird nur auf Antrag an den Wohnungsgeber gezahlt. Im Regelfall erfolgt die Auszahlung mit den übrigen Leistungen an den Antragstellenden.
Das Jobcenter Landkreis Harburg hat eine Mustervereinbarung erstellt, die Sie gerne verwenden können. Für Personen, die den Wohnraum zur Verfügung stellen, wurde ein Infoblatt erstellt.

Erstausstattung der Wohnung

Mit einem separaten Antrag können beim Jobcenter notwenige Einrichtungsgegenstände und Hausrat für die Ausstattung der ersten Wohnung im Bundesgebiet beantragt werden. Dieser Zuschuss ist ein individuell festgestellter Betrag, dessen Höhe sich nach den notwendigen Ausstattungsgegenständen richtet. Das Jobcenter behält sich vor, dies vor Ort zu überprüfen. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf dieser Homepage unter Einmalige Leistungen.

Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name am Briefkasten steht. Nur so können Ihnen Briefe auch zugestellt werden.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie das Jobcenter über die Änderung Ihres Wohnraumes bzw. Ihrer Anschrift unterrichten. Bitte informieren Sie das Jobcenter auch, wenn Sie in die Ukraine zurückkehren sollten.

Sprachkurse

Wenn Sie eine E-Mail mit Namen und Wohnort an SFK-Ukraine@lkharburg.de schicken, erhalten Sie eine automatische Antwort mit allen wichtigen Informationen, wie Sie an einen Integrationskurs kommen. Vorab können Sie sich auch auf der Internetseite des Landkreises informieren.
Die Kreisvolkshochschule bietet die Möglichkeit, bereits vor einem Integrationskurs erste Sprachübungen online machen zu können. Dies ist über das VHS Lernportal möglich. Ein weiteres kostenloses Lernangebot bietet die Deutsche Welle an: https://learngerman.dw.com/uk/nicol-weg/c-57366636.

Hier finden Sie den Flyer der Kreisvolkshochschule.

Verschiedensprachige Informationen zum Arbeitslosengeld II
Erklärvideos

Erklärvideos zum Antrag

Die Erklärvideos helfen Ihnen, die Anträge des Jobcenters zu verstehen und richtig auszufüllen. Die Erklärvideos sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar. Über das Flaggensymbol am Video können Sie die Sprache entsprechend auswählen.

Weitere Videos zu unseren digitalen Services und zum Jobcenter finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/erklaer-videos-arbeitslosengeld-2

Weitere Informationen im Internet

Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu Aufenthalt, Wohnen, Kinderbetreuung, Schulbesuch und finanzielle Unterstützung in Deutschland:

Datenschutzbestimmungen

Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

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