Informationen

Information for refugees from Ukraine

Financial support for refugees from Ukraine was provided under the Asylum Seekers' Benefits Act until May 31, 2022. The district of Harburg was responsible for this. As of June 1, 2022, protection seekers from Ukraine who are entitled to benefits under SGB II are entitled to unemployment benefit II. The Jobcenter Landkreis Harburg is responsible for this. If you previously received benefits under the Asylum Seekers' Benefits Act, there is a transition period. The continued payment of benefits under the Asylum Seekers' Benefits Act is guaranteed for up to three months. We have summarized further information for you here.

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Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgte bis zum 31. Mai 2022 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig war hierfür der Landkreis Harburg. Ab dem 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Harburg. Wenn Sie vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, gibt es eine Übergangsfrist. Die Fortzahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bis zu drei Monate sichergestellt. Weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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Jobcenter Landkreis Harburg bietet neuen Online-Dienst an

Mitteilungen online und mobil - Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Harburg können ab sofort den neuen Postfachservice von zu Hause aus nutzen.

Unter www.jobcenter.digital können Kundinnen und Kunden der Jobcenter bereits seit Mai 2019 ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen.

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