Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Mit diesen Gesetzen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Leistungen des Jobcenters beziehen, entlastet.
Immer mehr Anträge von ukrainischen Flüchtlingen erreichen das Jobcenter Landkreis Harburg. Wenn erforderlich, erfolgt die Antragsausgabe auch außerhalb der Öffnungszeit.
Das Jobcenter ist auf einen möglichen Ansturm vorbereitet. Bis zum 31. Mai 2022 erhalten ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landkreis. Ab dem 01. Juni 2022 ist das Jobcenter für den Großteil dieser Personen zuständig.