Schulden

Schulden sind nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine persönliche Belastung. Selten ist es nur der sorglose Umgang mit Geld, der in die Schulden führt. In vielen Fällen spielen Schicksalsschläge und unvorhersehbare Ausgaben eine Rolle. Die Schuldnerberatung des diakonischen Werkes hilft Ihnen kostenlos, einen Weg aus den Schulden zu finden.

Schuldnerberatung

Standort Winsen:
Schuldenhilfe Sofort e.V.
Schloßring 2
21423 Winsen (Luhe) 

Tel.: 04171/13 66 680
Mobil: 0179/1356766
Mail: winsen@schuldenhilfe-sofort.de
Web: www.schuldenhilfe-sofort.de 

Außenstelle:
Reiherstieg 8
21244 Buchholz i. d. N.

Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 10:00-15:00 Uhr

Offene Sprechzeiten:
Di.: 10:00-15:00 Uhr

Standort Buchholz:
Diakonisches Werk der Ev.-luth. Kirchenkreise
Hittfeld und Winsen
Neue Straße 8
21244 Buchholz i. d. N.
Telefon: 0 41 81 / 2 19 79 79
Telefax: 0 41 81 / 2 19 79 77

Außenstelle:
Im Saal 27
21423 Winsen / Luhe


E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-hittfeld-winsen.de

Weitere Informationen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:

  • Erstellen einer möglichst vollständigen Schuldenliste
  • Erstellen einer Liste alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans
  • eventuelle Pfändungsbeschlüsse
  • Lohnbescheinigungen
  • Mahnungen
  • sonstige Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen

Legen Sie diese Unterlagen bei der Schuldnerberatung vor. So erleichtern Sie der Schuldnerberaterin oder Schuldnerberater die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation.

Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schulden ist der Gang zur Beratungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen alles Fehlende besprochen und aufgearbeitet.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Sie kostenlos, wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben. Ob dies der Fall ist, wird von der Beratungsstelle ermittelt.

Kommerzielle Schuldenregulierer erheben hingegen Gebühren. Diese werden nicht vom Land Niedersachsen übernommen. Die Gebühren, die gelegentlich auch unangemessen hoch sein können, sind von der Rat suchenden Person selbst zu tragen. Dies ist unabhängig davon, ob die überschuldete Person Anspruch auf Beratungshilfe hat oder nicht.

Für den Fall, dass Sie einen kommerziellen Schuldenregulierer wählen, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich der Höhe aller anfallenden Kosten und der Möglichkeit der Kostenübernahme informieren. Das kann Geld und viel Ärger sparen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.