Wie bekomme ich einen Termin zum Beratungsgespräch?

Ihren Terminwunsch können Sie uns per Mail mitteilen. Am besten beschreiben Sie kurz, worum es in dem Termin gehen soll. Dann kann Ihr Arbeitsvermittler sich auf das Gespräch vorbereiten. Sie können auch telefonisch einen Termin anfordern.

Wenn es sich um ein dringendes Anliegen handelt, weil Sie zum Beispiel eine Arbeit aufnehmen oder ein Praktikum machen können, wenden Sie sich am besten ohne Termin direkt an die Eingangszone. In vielen Fällen können Sie nach kurzer Wartezeit mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler sprechen.

Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Was ist zumutbar?

Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies ist auch im Sinne der Allgemeinheit. Deshalb kann es für Sie notwendig werden, zunächst eine Arbeit anzunehmen, die nicht Ihren persönlichen Interessen entspricht. Dazu zählen auch Minijobs.

Bestimmte Umstände entbinden Sie von der Pflicht, eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren.

Selbstverständlich müssen Sie keine sittenwidrigen Arbeitsbedingungen akzeptieren. Dies ist der Fall, wenn der Lohn ca. 30 Prozent unter dem Lohnniveau der jeweiligen Branche liegt.

Kann ich Urlaub machen?

Chancen auf Arbeit ergeben sich oft kurzfristig und der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt hat für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger Vorrang. Deshalb sind Sie verpflichtet, an jedem Werktag telefonisch und persönlich erreichbar zu sein. Ein Urlaubsanspruch besteht nicht.

Sie können jedoch bis zu 21 Tage im Jahr verreisen. Beachten Sie dabei unbedingt Folgendes:

  1. Sie müssen sich frühzeitig vor der Abreise persönlich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und eine Ortsabwesenheit beantragen. Unsere Zustimmung ist Voraussetzung für die Reise. Die Zustimmung müssen Sie für alle erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einholen.
  2. Nach der Rückkehr müssen Sie sich umgehend persönlich beim Jobcenter melden.
Was kann ich tun, wenn ich mit einem Bescheid nicht einverstanden bin?

Fragen zu Bescheiden können Sie unter der Service-Hotline des Jobcenters 04171 / 60707-0 klären. Sollten Ihre Fragen nicht abschließend beantwortet werden, erhält Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in eine Nachricht und meldet sich umgehend bei Ihnen. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Unabhängig davon gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist gegen den Bescheid. Den Widerspruch müssen Sie begründen und schriftlich einreichen. Ist Ihnen dies nicht möglich, können Sie die Niederschrift im Jobcenter verlangen. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam zwischen dem Träger der Grundsicherung und der oder dem Hilfebedürftigen geschlossen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie enthält die vereinbarten Schritte und Aufgaben für den darin vereinbarten Zeitraum. In der Vereinbarung ist festgelegt, was Sie unternehmen müssen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und wieder in Arbeit zu kommen.

Der Bescheid schreibt auch fest, welche Eingliederungsleistungen Sie erhalten. Das kann zum Beispiel das Angebot einer Förderung sein, wie z.B. die Erstattung von Bewerbungskosten.

Was muss ich machen, um eine Umschulung zu bekommen?

Wenn Sie eine Umschulung machen möchten, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Die Voraussetzung für eine Umschulung ist ein Bildungsgutschein. Mit diesem können Sie einen Träger suchen, der die angestrebte Weiterbildung durchführt. Zur Ausgabe des Bildungsgutscheins müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, die Sie individuell mit Ihrem/r Arbeitsvermittler/in besprechen können.

Welche Förderungen kann ich bekommen, wenn ich mich selbständig mache?

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, vereinbaren Sie bitte ein persönliches Gespräch. Ihre zuständige Arbeitsvermittlerin oder Ihr zuständiger Arbeitsvermittler muss zunächst Ihre Geschäftsidee kennen und beurteilen können. Sie oder er entscheidet dann, ob eine Förderung in Frage kommt.

Wo finde ich die passende Beratungsstelle bei Sorgen und Problemen?

Schauen Sie in unseren Sozialen Service. Vielleicht werden Sie dort fündig. Wenn Sie kein passendes Angebot finden, wenden Sie sich gerne an Ihre/n Ansprechpartner/in.

Welche Unterlagen werden beim Beratungsgespräch benötigt?
  • aktueller Lebenslauf
  • aktuelles Bewerbungsanschreiben
  • Zeugnisse
  • Nachweise zu z. B. Sprachkenntnissen (Zertifikate), Gesundheit (Atteste, Gutachten), Mobilität (Führerschein), Kinderbetreuung
Muss ich als Selbständige oder Selbständiger zur Arbeitsvermittlung bzw. muss ich mich bewerben?

Sie erhalten auch als Selbständige oder Selbständiger einen Termin im Bereich Vermittlung, damit wir mehr über Ihre persönliche und berufliche Situation erfahren und um einschätzen zu können, ob wir Sie unterstützen können. Sie sind aber nicht verpflichtet, Ihre Selbständigkeit aufzugeben oder sich auf eine Stelle zu bewerben.

Ich habe ein Praktikum (eine Probearbeit) bei einem Betrieb. Wie kann mich das Jobcenter unterstützen?

Ein Praktikum oder eine Probearbeit ist eine gute Möglichkeit, einen Betrieb von sich zu überzeugen.

Wir können das zum Beispiel durch die Übernahme von Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten fördern. Das Praktikum kann bis zu sechs Wochen dauern.

Teilen Sie uns bitte vorher über das Servicecenter mit, wenn Sie ein Praktikum machen möchten.

Dann besprechen wir das weitere Verfahren mit Ihnen.

Das ist wichtig, damit Sie während des Praktikums versichert sind.