Unterkunft und Heizung

Die Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt das Jobcenter in tatsächlicher Höhe, wenn diese angemessen sind. Ob dies der Fall ist, richtet sich im Landkreis Harburg nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, der Höhe der Kosten für die Unterkunft und der Lage des Wohnraums.

Infoblatt: Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten

Die Kosten der Unterkunft werden beispielsweise für eine Mietwohnung, ein selbstbewohntes Eigenheim oder eine selbstbewohnte Eigentumswohnung übernommen. Bei Mietwohnungen umfasst die Erstattung die Kaltmiete; bei Eigentum die Schuldzinsen und die Nebenkosten. Tilgungsraten kann das Jobcenter Landkreis Harburg grundsätzlich nicht übernehmen.

Zu den Nebenkosten gehören beispielsweise

  • Wasser/Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Schornsteinreinigung
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung

Nicht zu den Nebenkosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss und – in der Regel – auch nicht die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Der Strom gehört ebenfalls nicht zum Bedarf der Unterkunft. Er wird über den Regelbedarf abgedeckt.

Vor einem Umzug sprechen Sie vorab immer mit Ihrer zuständigen Bearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Hinweise und Anträge