Einmalige Leistungen
Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder als Geld- und Sachleistung erhalten.
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt)
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen
- Reparaturen von therapeutischen Geräten
- Ausrüstungen und Miete von therapeutischen Geräten
- Überbrückungsdarlehen
Antragsvordrucke und Informationen finden Sie hier