Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Sie sind auf Unterstützung angewiesen und möchten wissen, ob und welchen Anspruch Sie haben? Auf den nachfolgenden Seiten erklärt Ihnen das Jobcenter Harburg alle notwendigen Regelungen, Informationen rund um das Thema Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und gibt Hinweise zu der Antragsstellung:

Antragsvordrucke SGB II, Merkblätter und Informationen finden sie hier

Sozialschutz-Pakete der Bundesregierung

Das Sozialschutz-Paket erleichtert den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II ("Hartz 4") für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2022 wie folgt:

  • Das Vermögen wird für die Dauer von 6 Monaten nicht auf Ihre Grundsicherungsleistungen angerechnet. Es sei denn, das Vermögen des Haushaltsvorstandes ist höher als 60.000 Euro plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
  • Die Ausgaben für Wohnungskosten (Miete und Heizung) werden für einen längeren Übergangszeitraum in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
  • Weitere Vermögensfreibeträge für Vermögen der Altersvorsorge

Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Grundsicherung in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/corona