Teilhabe am Arbeitsmarkt

Was wird gefördert?

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit.
  • Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren.
  • Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses von bis zu 3.000 Euro.
  • Übernommen werden außerdem die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.

Wer wird gefördert?

  • Menschen ab 25 Jahren, die seit 6 oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren. Übersicht 16 i

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