Teilhabe am Arbeitsmarkt
Was wird gefördert?
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit.
- Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren.
- Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses von bis zu 3.000 Euro.
- Übernommen werden außerdem die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.
Wer wird gefördert?